Unternehmensbeendigung

Ein Dienstleister kann sich aus verschiedenen Gründen - Ruhestand, neue berufliche Herausforderungen, Krankheit - dazu entschließen, sein Gewerbe oder Unternehmen abzuwickeln.

Außer bei einer Übertragung umfasst die Abwicklung eines Unternehmens in der Regel folgende Schritte:

  • Unterrichtung der Stelle, bei der das Unternehmen ursprünglich angemeldet wurde, dass die Gewerbeerlaubnis oder die Eintragung der Firma im Handelsverzeichnis gestrichen werden soll
  • Entrichtung der fälligen Sozialbeiträge und Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen
  • Verkauf von Anlagen, Lagerbeständen und Büroausrüstung
  • Begleichung etwaiger ausstehender Schulden des Unternehmens.

Nähere Informationen, zahlreiche Adressen und hilfreiche Links finden Sie unter dem Punkt "Beratung der Kammern" oder "Kommunale Beratung"