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Unternehmensbeendigung
Ein Dienstleister kann sich aus verschiedenen Gründen - Ruhestand, neue berufliche Herausforderungen, Krankheit - dazu entschließen, sein Gewerbe oder Unternehmen abzuwickeln.
Außer bei einer Übertragung umfasst die Abwicklung eines Unternehmens in der Regel folgende Schritte:
- Unterrichtung der Stelle, bei der das Unternehmen ursprünglich angemeldet wurde, dass die Gewerbeerlaubnis oder die Eintragung der Firma im Handelsverzeichnis gestrichen werden soll
- Entrichtung der fälligen Sozialbeiträge und Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen
- Verkauf von Anlagen, Lagerbeständen und Büroausrüstung
- Begleichung etwaiger ausstehender Schulden des Unternehmens.
Nähere Informationen, zahlreiche Adressen und hilfreiche Links finden Sie unter dem Punkt "Beratung der Kammern" oder "Kommunale Beratung"

