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Willkommen
auf dem Informations- und Serviceportal zur Europäischen Dienstleistungsrichtlinie des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) für die Kreise Wesel und Viersen und der Stadt Krefeld!




Die EU-Dienstleistungsrichtlinie sieht die Einrichtung sog. Einheitlicher Ansprechpartner vor, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, elektronisch und aus der Ferne abgewickelt werden können.
Dieser Einheitliche Ansprechpartner stellt umfangreiche Informationen zur Verfügung und nimmt im Auftrag des Unternehmers oder desjenigen, der ein Unternehmen gründen möchte, Kontakt zu den verschiedenen zuständigen Behörden auf, um die einzelnen Verfahrensschritte abzuwickeln. Er fungiert somit als Lotse durch die Verwaltungsverfahren.
Als Einheitlicher Ansprechpartner für die Kreise Wesel und Viersen sowie für die Stadt Krefeld biete ich Ihnen meine Hilfe und Dienstleistungen an. Auf den nachfolgenden Seiten wurden für Sie vielfältige unternehmensbezogene Informationen, Hinweise und Links zusammengestellt. Zu den verschiedenen Unternehmenslagen biete ich Ihnen einen Überblick - Anfragen können Sie über das Kontaktformular an mich richten.
Sie können sich aber auch wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind die Amtshandlungen des Einheitlichen Ansprechpartners gebührenpflichtig:
- Erteilung von Informationen auf elektronischem Weg durch Inanspruchnahme des Internetportals des EA sowie auf sonstigem Weg (z.B. E-Mail, Fax, Telefon) mit einem zeitlichen Aufwand von weniger als 60 Minuten = keine Gebühr
- Erteilung von Informationen auf sonstigem Weg (z.B. E-Mail, Fax, Telefon) mit einem zeitlichen Aufwand von mindestens 60 Minuten = es können bis zu 25 Euro erhoben werden
- im Falle einer durchgehenden Koordination der Verwaltungsverfahren = 13,50 Euro je angefangene Viertelstunde, jedoch nicht mehr als 25% der Gesamtgebühren aller koordinierten Verfahren
- im Falle einer abgebrochenen Koordination = 13,50 Euro je angefangene Viertelstunde

